… oder die fortgesetzte Zerstörung der Europäischen Union durch Rechtsextremismus, Neoliberalismus und nationale Regierungen!
Die überwiegende Mehrheit der EU-Innenminister hat sich am 8. Juni 2023 auf einen Kompromiss für noch schärfere EU-Asylregeln und -praktiken an den Außengrenzen geeinigt. Der vorliegende Text wurde vor dem aktuellen Grauen vor der griechischen Küste erstellt, welches die Folge der untenstehend beschriebenen Abschottung der EU ist, und wohl mehr als 500 Menschen das Leben kostete.
Dieser Kompromiss umfasst auch streng gesicherte Verfahrenszentren auf EU-Boden an den Außengrenzen, in denen geflüchtete Menschen bis zu sechs Monaten de facto inhaftiert werden. In diesem Zeitraum soll innerhalb der ersten drei Monate geprüft werden, ob sie Chancen auf Asyl in einem EU-Staat haben. Wenn das Verfahren zu einem positiven Ergebnis kommt, soll die Zulassung zu einem regulären Asyl-Verfahren in einem EU-Land erfolgen, andernfalls in den folgenden drei Monaten die Rückschiebung in das Herkunftsland oder ein angeblich „sicheres Drittland“ vollzogen werden.
Diese Regelungen sollen vorerst für Migrant*innen und geflüchtete Menschen aus Ländern gelten, die im EU-Schnitt eine Asyl-Anerkennungsquote von unter 20 Prozent haben, wie etwa Menschen aus der Türkei, Indien, Tunesien, Serbien oder Albanien. Diese Regelungen gelten auch für Familien mit Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren. Deutschland konnte sich gemeinsam mit Irland, Luxemburg und Portugal nicht mit der Forderung durchsetzen, dass diese Personengruppen ausgenommen werden. Nach Angaben der deutschen Bundesinnenministerin Nancy Faeser konnte Deutschland aber durchsetzen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge von dieser Neuregelung ausgenommen werden.1
Reguläre Asylverfahren sollen überwiegend in den EU-Staaten an den Außengrenzen durchgeführt werden, über einen Verteilungsschlüssel sollen geflüchtete Menschen aber auch in andere EU-Länder kommen. Staaten, die sich nicht daran beteiligen, sollen für jeden nicht aufgenommenen Menschen eine Kompensationszahlung leisten. „Italien, Griechenland und Österreich setzten sich mit der Forderung durch, abgelehnte Migranten in sogenannte sichere Drittstaaten abschieben zu können. Dazu zählen diese Länder etwa Tunesien oder Albanien. Eine Durchreise durch eines [sic!] dieser ’sicheren Staaten‘ auf der Flucht nach Europa reicht demnach künftig aus, um dorthin abgeschoben zu werden. Deutschland wollte dies verhindern, wenn die Abgeschobenen keine enge Verbindung zu den Drittländern haben, etwa über ihre Familie.“2 Nicht durchsetzen konnte sich Österreich mit der Forderung nach Asylzentren außerhalb der EU.3
Letztlich stimmte Österreich aber dem Kompromiss zu, nicht jedoch Polen und Ungarn. Die beiden letztgenannten Länder wollen diesen Kompromiss auf dem EU-Gipfel am 29. und 30. Juni in Brüssel wieder zum Thema machen. Weitere Verhandlungen müssen noch mit dem EU-Parlament erfolgen, in dem zum Teil deutlich von dem Kompromiss abweichende Positionen zu den Themen Flucht, Migration und Asyl vertreten werden.4
Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn rechtfertigte die Zustimmung seines Landes so: „Ohne diesen Kompromiss wäre das Chaos noch jahrelang weitergegangen. Die großen Gewinner wären Ungarn und Polen gewesen.“ Als besonderen Verdienst Deutschlands, Irlands, Luxemburgs und Portugals hob er hervor, dass das auch von Österreich präferierte „Ruanda-Modell“ verhindert werden konnte.5 „Ruanda-Modell“ meint, dass die britische Regierung illegal Eingereiste nach Ruanda abschieben möchte. Der österreichische Innenminister Karner hatte sich wiederholt für dieses Modell ausgesprochen.6
Kritik
Mit dem von den EU-Staaten ausgehandelten Kompromiss wird die bisher bereits in Polen vollzogene Praxis, geflüchtete Menschen für die Dauer des Asylverfahrens zu inhaftieren, zum europäischen Modell.7 Die Einschätzung des Migrationsexperten Gerald Knaus zu dem ausgehandelten Kompromiss lautet: Dieser werde irreguläre Migration nicht reduzieren. „Das wahrscheinlichste Szenario ist: Er wird letztlich nicht umgesetzt, illegale Pushbacks und Gewalt gehen stattdessen weiter wie bisher, auch die irreguläre Migration und das Sterben im Mittelmeer.“8 Entsprechend klar ist auch die Ablehnung des Asylkompromisses durch unterschiedliche NGOs. PRO ASYL ruft zur Unterzeichnung eines Appells an die Abgeordneten des EU-Parlaments „Nein zu einem Europa der Haft- und Flüchtlingslager!“ auf.9
Auch Seebrücke ruft dazu auf, gegen den „Verrat an den Menschenrechten – EU beschließt Abschaffung des Asylrechts“ aktiv zu werden. Maria Sonnek von der Seebrücke stellt in einer Aussendung fest: „Die Entmenschlichung an den europäischen Außengrenzen wird zur neuen Rechtsform Europas erklärt. […] Mit der gestrigen Entscheidung knickt die Bundesregierung den rechten und faschistischen Regierungen und Strömungen in Europa gegenüber ein und macht die Gewalt gegenüber Schutzsuchenden zum Teil des europäischen Wertesystems. Die Brandmauer gegen Rechts wurde von der bürgerlichen Politik regelrecht eingetreten. Menschenfeindliche, rassistische Politik bekommt dadurch einen rechtlichen Rahmen […] Das ist das vollständige Versagen der sogenannten Wertegemeinschaft Europa.“10
Ebenso kritisieren in Österreich beispielsweise Asyl-Expert*innen wie der Rechtsanwalt Wilfried Embacher, Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination oder die Migrationsforscherin Judith Kohlenberger die getroffenen Vereinbarungen scharf. Kohlenberger spricht von einer „Aushöhlung des Asylrechts“. Es werde nach ihrer Einschätzung zu einem Rückstau in den „haftähnlichen Lagern“ an den EU-Außengrenzen kommen. Besonders betroffen werden vor allem Familien mit Kindern sein, die auch in diesen Lagern festgehalten werden dürfen.11 Sie hebt in ihrer Kritik hervor, dass die Einzelfallprüfung im Asylverfahren „massiv ausgehöhlt bzw. verunmöglicht“ werde: „Ja, Menschen aus Tunesien oder Indien haben geringe Anerkennungsquoten, aber Einzelne bekommen Asyl, etwa weil sie einer sexuellen oder religiösen Minderheit angehören.“ Sie bezweifelt, dass das „Elend an den Außengrenzen“ und das „Sterben im Mittelmeer“ mit den Plänen ein Ende hätten.12 Diese Einschätzung teilt auch Gahleitner-Gertz, der feststellt, dass die Einigung „in der Rhetorik und in der Praxis wohl menschenverachtender [ist], sie bringt aber keine Lösung. Das bisherige System der Entrechtung wird perpetuiert und potenziell verschlimmert“.13
Die Europäische Union hat sich in ihren Verträgen klar und eindeutig dazu verpflichtet, die Genfer Flüchtlingskonvention und das Gebot der Nichtzurückweisung einzuhalten, das in der EU-Grundrechte-Charta, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und in zahlreichen UN-Menschenrechtsverträgen verankert ist.14 Seit vielen Jahren stehen diese gültigen rechtlichen Verpflichtungen in eklatantem Widerspruch zu den Praktiken an den EU-Außengrenzen und im Mittelmeer.
Zehntausende tote oder traumatisierte geflüchtete Menschen, Kinder Frauen und Männer, geben davon Zeugnis. Vor wenigen Wochen wurde durch Filmaufnahmen von Fayad Mulla, dem Vorsitzenden der österreichischen Partei „Wandel“, erstmals ein sogenannter „Pushback“, genauer die Entführung und Aussetzung von zwölf geflüchteten Menschen, von Lesbos zurück an das türkische Festland umfassend dokumentiert. Acht der zwölf Menschen waren Kinder, darunter mehrere Kleinkinder. Die New York Times berichtete über den Vorgang und belegte ihn mit weiteren eigenen Recherchen. Fayad Mulla zu der dokumentierten Entführung: „Nicht nur lässt Europa Menschen auf ihrer Flucht regelmäßig im Mittelmeer ertrinken – nein, wir entführen und deportieren Menschen schon illegal. Alle können nun sehen, wie in Griechenland Frauen, Kinder und Babys, die sich bereits auf griechischem Boden befinden, bestohlen, geschlagen, entführt und dann auf besseren Luftmatratzen auf offenem Meer ausgesetzt werden.“15
Die Europäische Kommission zeigte sich „besorgt“ und erinnerte daran, dass Griechenland „seine Verpflichtungen im Rahmen der EU-Asylvorschriften und des internationalen Rechts in vollem Umfang einhalten müsse“.16 Klarer war die Stellungnahme des Migrationsforscher Gerald Knaus, der in dem Video und den Berichten einen weiteren Beweis für die seit Jahren praktizierten rechtswidrigen Pushbacks sieht und im ORF feststellte: „Das Erschreckende an dieser Geschichte ist, dass jeder, der es wissen will, und dazu zählen alle Regierungen der Europäischen Union längst, weiß, dass an den Außengrenzen systematisch Recht gebrochen wird.“17
Analyse
Es ist zutiefst erschreckend, wenn auch wenig überraschend, dass der von der Konferenz der EU-Innenminister beschlossene Asyl-Kompromiss nicht endlich sofortige und ernsthafte Maßnahmen gegen den jahrelangen systematischen Rechtsbruch an den EU-Außengrenzen vorsieht, sondern stattdessen noch weitere Verschlechterungen der Rechtsstellung von flüchtenden Menschen zum Programm und zur Verhandlungsgrundlage mit dem EU-Parlament macht. Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention legt unter Voraussetzungen klar fest: „Die vertragschließenden Staaten sollen keine Strafen wegen illegaler Einreise oder Anwesenheit über Flüchtlinge verhängen, die, direkt aus einem Gebiet kommend, wo ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne des Artikels 1 bedroht war, ohne Erlaubnis einreisen oder sich ohne Erlaubnis auf ihrem Gebiet befinden, […] Die vertragschließenden Staaten sollen solchen Flüchtlingen keine Bewegungsbeschränkungen auferlegen, außer denen, die notwendig sind; solche Beschränkungen sollen nur so lange bestehen, bis der Stand des Flüchtlings geordnet ist oder bis er die Erlaubnis erhält, in ein anderes Land einzureisen.“18
Die Formulierungen der Genfer Flüchtlingskonvention lassen in diesem Absatz Interpretationsspielraum, in der Gesamtsicht widersprechen der EU-Asylkompromiss und die vorgesehenen Haftzentren an den EU-Außengrenzen aber dem Text und der Absicht der Genfer Flüchtlingskonvention und der anderen bindenden internationalen rechtlichen Verpflichtungen, die Teil des EU-Rechts sind. Mit Sicherheit wird mit der vorgesehenen Inhaftierung von Kindern zudem die UN-Kinderrechtskonvention verletzt. Die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) sichert allen Kindern auf der Welt verbriefte Rechte auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung zu.19 Schon alleine aufgrund der geplanten Inhaftierung von Kindern kann man den sogenannten Asylkompromiss aus meiner Sicht nur als pervers und Schande für die zustimmenden europäischen Politiker*innen bezeichnen!
Die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten machen mit dem sogenannten Asylkompromiss die an den EU-Außengrenzen längst praktizierte Zerstörung der EU als Projekt des Friedens und der Humanität nun auch zum offiziellen Programm. Durch die Durchsetzung neoliberaler Politiken und Praktiken in der EU wurden in den letzten Jahrzehnten soziale Konflikte, Ungleichheiten und Klassengegensätze innerhalb der Staaten der EU massiv gesteigert und systematisch Fluchtursachen in Staaten außerhalb der EU geschaffen. Freihandelsabkommen mit afrikanischen Staaten zerstören lokale Märkte, schwimmende europäische Fischfabriken plündern die Meere vor den Küsten Afrikas, ausbeuterische Produktionsbedingungen und Handelsbeziehungen tragen dazu bei, Millionen Menschen in Armut und Hunger zu treiben.
Der Neokolonialismus wird unter neoliberalen Vorzeichen auch von Seiten der EU ökonomisch und politisch fortgeführt. Die seit Jahrzehnten verzögerten und durch Konzerninteressen und Lobbygruppen ausgehöhlten Klimaschutzpolitiken sind mitverantwortlich dafür, dass immer mehr Menschen in- und außerhalb der EU ihre ökologischen und ökonomischen Lebensgrundlagen verlieren. Die Priorität von Wirtschaftsinteressen und das Fehlen von eigenständigen EU-Friedenspolitiken haben dazu beigetragen, Millionen Menschen durch die Kriege im Irak, in Syrien, Afghanistan, in Kurdistan, dem Jemen und an anderen Orten, sowie durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, zur Flucht zu zwingen. Die meisten dieser Menschen fanden – mit Ausnahme der Ukraine – Zuflucht in angrenzenden Staaten und nicht in der EU.
Anstatt wirklich Fluchtursachen zu bekämpfen und die EU tatsächlich zu einem humanitären und Friedensprojekt zu machen, sind die (noch) nicht rechts oder rechtsextrem dominierten Regierungen der EU-Staaten mit dem Asyl-Kompromiss vor den rechts dominierten nationalen Regierungen, und den Rechtspopulist*innen und -extremist*innen in den eigenen Ländern, in die Knie gegangen. Sie folgen damit dem Modell Österreich.
Das österreichische Beispiel zeigt seit 1986, dass Konzessionen gegenüber Rechtspopulist*innen und Rechtsextremist*innen nur eine fortwährende Stärkung dieser Kräfte bewirken. Eine weitere Durchsetzung rechtspopulistischer und rechtsextremer Kräfte bedroht die Existenz der EU. Nur eine EU, die von der Wirtschaftsunion zugunsten des Profits tatsächlich zu einem humanitären Friedensprojekt wird, eine strikte Einhaltung der Menschen- und Kinderrechte in der EU und an ihren Außengrenzen, eine Transformation in eine Sozialunion und eine konsequente Abkehr vom Neoliberalismus können dieses Projekt und die flüchtenden Menschen an den EU-Außengrenzen noch retten.
1 FAQ Reform des Asylrechts. Wie Europa künftig mit Geflüchteten umgehen will, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/faq-asylverfahren-eu-100.html (letzter Zugriff 09.06.2023).
2 Ebd.
3 Kim Son Hoang, Die EU versucht sich wieder einmal an einer Asylreform, Der Standard 08.06.2023, https://www.derstandard.at/story/3000000173424/die-eu-versucht-sich-mal-wieder-an-einer-asyl-reform (letzter Zugriff 09.06.2023).
4 FAQ Reform des Asylrechts. Wie Europa künftig mit Geflüchteten umgehen will, https://www.tagesschau.de/ausland/europa/faq-asylverfahren-eu-100.html (letzter Zugriff 09.06.2023).
5 Reaktionen auf EU-Asyl-Einigung »Mehr Chaos und Leid«, Spiegel 09.06.2023, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/eu-asylkompromiss-wie-die-einigung-bewertet-wird-a-f464a25a-143c-4f49-aa9f-92b58da3011f (letzter Zugriff 09.06.2023).
6 Ebd.; Migrationspolitik, Innenminister Karner will Asylprüfungen in Drittstaaten auslagern. Mit der Maßnahme will der ÖVP-Politiker dem Vorbild Großbritanniens und Dänemarks folgen, Der Standard 08.06.2022, https://www.derstandard.at/story/2000136373574/innenminister-karner-will-asylpruefungen-in-drittstaaten-auslagern (letzter Zugriff 09.06.2023); Karner will über britisches Abschiebemodell reden, news ORF.at 11.07.2022, https://orf.at/stories/3275550/ (letzter Zugriff 09.06.2023).
7 »Wer ein Asylgesuch stellt, wird eingesperrt«, Gespräch mit der Rechtsanwältin Maria Poszytek von der Helsinki Foundation for Human Rights Poland, PRO ASYL News, 16.08.2022, https://www.proasyl.de/news/wer-ein-asylgesuch-stellt-wird-eingesperrt/ (letzter Zugriff 09.06.2023).
8 Reaktionen auf EU-Asyl-Einigung »Mehr Chaos und Leid«, Spiegel 09.06.2023, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/eu-asylkompromiss-wie-die-einigung-bewertet-wird-a-f464a25a-143c-4f49-aa9f-92b58da3011f (letzter Zugriff 09.06.2023).
9 PRO ASYL „Nein zu einem Europa der Haft- und Flüchtlingslager!“, https://aktion.proasyl.de/newpact/ (letzter Zugriff 09.06.2023).
10 Pressemitteilung 09.06.2023: GEAS-Reform beschlossen – Seebrücke entsetzt über historischen Verrat an den Menschenrechten, https://www.seebruecke.org/aktuelles/geas-reform-beschlossen-seebruecke-entsetzt-ueber-historischen-verrat-an-den-menschenrechten (letzter Zugriff 09.06.2023).
11 „Abschreckung“, „Aushöhlung des Asylrechts“: So sehen Experten die EU-Pläne, 09.06.2023, https://www.puls24.at/news/politik/abschreckung-aushoehlung-des-asylrechts-so-sehen-experten-die-eu-plaene/299540 (letzter Zugriff 09.06.2023).
12 Asylkompromiss. Entsetzen und Erleichterung in EU-Staaten, news ORF.at 09.06.2023, https://orf.at/stories/3319669/ (letzter Zugriff 10.06.2023).
13 Ebd.
14 EU-Flüchtlingspolitik, https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/asyl-und-migration/eu-politik (letzter Zugriff 09.06.2023).
15 »New York Times«-Recherche Video zeigt lückenlos illegalen Pushback, Spiegel 19.05.2023, https://www.spiegel.de/ausland/griechenland-video-dokumentiert-illegalen-pushback-lueckenlos-a-eab88940-0411-4ca0-890e-e18c38442f9f (letzter Zugriff 11.06.2023).
16 Griechenland, Küstenwache bei aktivem Pushback gefilmt, news ORF.at 19.05.2023, https://orf.at/stories/3317294/ (letzter Zugriff 11.06.2023).
17 Ebd.
18 Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention), https://www.amnesty.at/media/2015/genfer-flu-chtlingskonvention-grc-28juli-1951.pdf (letzter Zugriff 11.06.2023).
19 Die UN-Kinderrechtskonvention: Alle Kinder haben Rechte! https://unicef.at/kinderrechte-oesterreich/kinderrechte/ (letzter Zugriff 11.06.2023).
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